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   LSG Bayern, 26.09.2001 - L 12 KA 86/00   

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LSG Bayern, 26.09.2001 - L 12 KA 86/00 (https://dejure.org/2001,6683)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.09.2001 - L 12 KA 86/00 (https://dejure.org/2001,6683)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. September 2001 - L 12 KA 86/00 (https://dejure.org/2001,6683)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Honrarverteilung auf der Grundlage eines HVM; Bildung individueller Praxisbudgets; Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit; Auteilung der Gesamtvergütung von Ärzten in Teilbudgets; Honorartöpfe für bestimmte Leistungen und für Arztgruppen; Anspruch eines Arztes auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 63/98 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - individuelle

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2001 - L 12 KA 86/00
    Für den Bereich des Kassenzahnarztrechts lägen jedoch mehrere Entscheidungen vor, die auch "individuelle Praxisbudgets" beträfen (vgl. Urteile des BSG vom 21. Oktober 1998, Az.: B 6 KA 68/97 R, 71/97 R und 73/97 R; BSG, Urteil vom 28. April 1999, Az.: B 6 KA 63/98 R).

    Ein solches System der Aufspaltung der Honorarverteilung einerseits in die Vergütung ärztlicher Leistungen mit festen Punktwerten bis zu einer Bemessungsgrenze sowie andererseits nach Maßgabe der verbleibenden Restvergütung hält sich grundsätzlich im Rahmen der Kompetenz, die die Kassenärztlichen Vereinigungen aufgrund des § 85 Abs. 4 SGB V bei der Ausgestaltung ihrer HVM haben (vgl. BSG, Urteil vom 28. April 1999, Az.: B 6 KA 63/98 R; BSG SozR 3-2500 § 85 SGB V Nr. 31 S.237 ff.).

    Regelungen, wonach die darüber hinausgehenden Leistungen bzw. Punkte nur nach Maßgabe des Restbetrages der Gesamtvergütung honoriert werden, sind ebenfalls nicht zu beanstanden (BSG SozR 3-2500 § 85 SGB V Nr. 31 S.238, § 85 Nr. 28 S.205; § 85 Nr. 27 S.194/195 und BSG, Urteil vom 28. April 1999, Az.: B 6 KA 63/98 R).

    Bei der Bildung eines Praxisbudgets mit Anknüpfung an die Vergangenheit ist in einer Sonderregelung sicherzustellen, dass Vertragsärzte mit unterdurchschnittlicher Fallzahl, typischerweise Neuanfänger, ihren Umsatz durch eine Erhöhung der Zahl der von ihnen behandelten Patienten zumindest bis zum durchschnittlichen Umsatz der Arztgruppe steigern können (vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27 S.195; vgl. auch die Urteile vom gleichen Tage - 21. Oktober 1998 - Az.: B 6 KA 67/97 R, B 6 KA 68/97 R, B 6 KA 71/97 R und B 6 KA 35/98 R; sowie auch BSG, Urteil vom 28. April 1999, Az.: B 6 KA 63/98 R, S.5).

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 68/97 R

    Budgetierung der Gesamtvergütung Honorarverteilungsmaßstab

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2001 - L 12 KA 86/00
    Für den Bereich des Kassenzahnarztrechts lägen jedoch mehrere Entscheidungen vor, die auch "individuelle Praxisbudgets" beträfen (vgl. Urteile des BSG vom 21. Oktober 1998, Az.: B 6 KA 68/97 R, 71/97 R und 73/97 R; BSG, Urteil vom 28. April 1999, Az.: B 6 KA 63/98 R).

    Richtig sei, dass wesentliche Teile der Honorarverteilung im HVM selbst geregelt werden müssten, da es ansonsten zu einer dem Gesetz widersprechenden Verlagerung der Kompetenz von der Vertreterversammlung auf den Vorstand komme (Hinweis auf BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998; Az.: B 6 KA 68/97 R).

    Bei der Bildung eines Praxisbudgets mit Anknüpfung an die Vergangenheit ist in einer Sonderregelung sicherzustellen, dass Vertragsärzte mit unterdurchschnittlicher Fallzahl, typischerweise Neuanfänger, ihren Umsatz durch eine Erhöhung der Zahl der von ihnen behandelten Patienten zumindest bis zum durchschnittlichen Umsatz der Arztgruppe steigern können (vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27 S.195; vgl. auch die Urteile vom gleichen Tage - 21. Oktober 1998 - Az.: B 6 KA 67/97 R, B 6 KA 68/97 R, B 6 KA 71/97 R und B 6 KA 35/98 R; sowie auch BSG, Urteil vom 28. April 1999, Az.: B 6 KA 63/98 R, S.5).

  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf für überweisungsgebundene Leistungen -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2001 - L 12 KA 86/00
    Solche so genannten Topfbildungen bedürfen vielmehr wegen der möglichen unterschiedlichen Punktwerte einer sachlichen Rechtfertigung (vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 26 S.183; Nr. 31, S.237).

    Die Topfbildung ist die konsequente Folgerung aus den Neuregelungen des GSG (vom 21. Dezember 1992, BGBl.I S.2266), das in § 85 Abs. 3 a bis c SGB V eine Obergrenzung für die Erhöhung der Gesamtvergütungen vorgesehen hat, weil dadurch eine Vorsorge dagegen geschaffen wird, dass eine unterschiedliche Mengendynamik in den verschiedenen Bereichen das Honorargefüge zu Lasten anderer Arztgruppen und/oder Leistungsbereiche beeinflusst (vgl. zuletzt BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 26 S.183 f., Nr. 31 S.237 f. sowie Beschluss des BSG vom 16. Mai 2001, Az.: B 6 KA 16/01 B).

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Budgetierung der

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2001 - L 12 KA 86/00
    Hierbei ist es insbesondere auch nicht zu beanstanden, dass das Praxisbudget individuell in Anknüpfung an das Abrechnungsverhalten des einzelnen Arztes in vergangenen Zeiträumen (hier: Bezugsquartale des Jahres 1995) festgelegt wird (vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 28 S.203 ff. und BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27 S.194 ff.).

    Bei der Bildung eines Praxisbudgets mit Anknüpfung an die Vergangenheit ist in einer Sonderregelung sicherzustellen, dass Vertragsärzte mit unterdurchschnittlicher Fallzahl, typischerweise Neuanfänger, ihren Umsatz durch eine Erhöhung der Zahl der von ihnen behandelten Patienten zumindest bis zum durchschnittlichen Umsatz der Arztgruppe steigern können (vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27 S.195; vgl. auch die Urteile vom gleichen Tage - 21. Oktober 1998 - Az.: B 6 KA 67/97 R, B 6 KA 68/97 R, B 6 KA 71/97 R und B 6 KA 35/98 R; sowie auch BSG, Urteil vom 28. April 1999, Az.: B 6 KA 63/98 R, S.5).

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R

    Vertragszahnarzt - Honorarverteilungsmaßstab - Kontingentgrenze - Härteregelung -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2001 - L 12 KA 86/00
    Hierbei ist es insbesondere auch nicht zu beanstanden, dass das Praxisbudget individuell in Anknüpfung an das Abrechnungsverhalten des einzelnen Arztes in vergangenen Zeiträumen (hier: Bezugsquartale des Jahres 1995) festgelegt wird (vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 28 S.203 ff. und BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27 S.194 ff.).

    Bei der Bildung eines Praxisbudgets mit Anknüpfung an die Vergangenheit ist in einer Sonderregelung sicherzustellen, dass Vertragsärzte mit unterdurchschnittlicher Fallzahl, typischerweise Neuanfänger, ihren Umsatz durch eine Erhöhung der Zahl der von ihnen behandelten Patienten zumindest bis zum durchschnittlichen Umsatz der Arztgruppe steigern können (vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27 S.195; vgl. auch die Urteile vom gleichen Tage - 21. Oktober 1998 - Az.: B 6 KA 67/97 R, B 6 KA 68/97 R, B 6 KA 71/97 R und B 6 KA 35/98 R; sowie auch BSG, Urteil vom 28. April 1999, Az.: B 6 KA 63/98 R, S.5).

  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 24/99 R

    Feststellung der Unwirtschaftlichkeit der Verordnungsweise

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2001 - L 12 KA 86/00
    Ähnliche Erwägungen führen zu einem gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum der Prüfgremien bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen gemäß § 106 SGB V u.a. hinsichtlich der anzuwendenden Prüfmethode - vgl. zuletzt BSG, Beschluss vom 14. März 2001, Az.: B 6 KA 59/00 B -, und der Festlegung der Grenze zum offensichtlichen Missverhältnis - vgl. zuletzt BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 50, S.267.
  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 21/97

    Gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütungen im Rahmen der Honorarverteilung

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2001 - L 12 KA 86/00
    So können die KÄVen für alle Leistungen auf feste Punktwerte verzichten und nach Maßgabe des Gesamtvergütungsvolumens schwankende ("floatende") Punktwerte vorsehen bzw. für einige Bereiche feste Punktwerte garantieren und nur die restlichen Leistungen einem floatenden Punktwert unterwerfen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 23 S.155, Nr. 27 S.195, Nr. 28 S.102 f. und Nr. 31 S.237 f.).
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 59/00 B

    Wirtschaftlichkeitsprüfung bei der Verordnung von orthopädischen

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2001 - L 12 KA 86/00
    Ähnliche Erwägungen führen zu einem gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum der Prüfgremien bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen gemäß § 106 SGB V u.a. hinsichtlich der anzuwendenden Prüfmethode - vgl. zuletzt BSG, Beschluss vom 14. März 2001, Az.: B 6 KA 59/00 B -, und der Festlegung der Grenze zum offensichtlichen Missverhältnis - vgl. zuletzt BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 50, S.267.
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R

    Festlegung regionaler Planungsbereich durch Bundesausschuß der Ärzte und

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2001 - L 12 KA 86/00
    Einen solchen billigt das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung den Zulassungsgremien bei der Entscheidung über die Ermächtigung von Krankenhausärzten und über die Zulassung von Ärzten wegen eines Sonderbedarfs zu (vgl. BSGE 73, 25, 29 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 S.29; BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 S.4 f.; BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 5 S.34).
  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 43/96

    Beurteilungsspielraum bei der Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2001 - L 12 KA 86/00
    Einen solchen billigt das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung den Zulassungsgremien bei der Entscheidung über die Ermächtigung von Krankenhausärzten und über die Zulassung von Ärzten wegen eines Sonderbedarfs zu (vgl. BSGE 73, 25, 29 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 S.29; BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 S.4 f.; BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 5 S.34).
  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 68/94

    Bildung fachgruppenbezogener Honorarkontingente bei der Budgetierung der

  • BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 3/00 R

    Opferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - abstrakte

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 61/94

    Anwendbarkeit von § 96 SGG auf Folgebescheide in vertragsärztlichen

  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 55/94

    Genehmigung für die Führung einer Zweigpraxis, Beurteilungsspielraum der

  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 26/91

    Vertragsarzt - Zulassung - Altersgrenze

  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 89/99 R

    Bemessung der Arbeitslosenhilfe bei fehlerhaftem Bemessungsentgelt

  • BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 5/00 R

    Opferentschädigung - türkischer Geschädigter - tätliche Auseinandersetzung

  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 36/92

    Altersgrenze - Wiederzulassung zur vertragsärztlichen Versorgung

  • BSG, 29.01.1997 - 11 RAr 59/96

    Unbillige Härte i.S. von § 44 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 AFG

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 35/98 R

    Budgetierung der Gesamtvergütung Honorarverteilungsmaßstab

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 67/97 R

    Budgetierung der Gesamtvergütung Honorarverteilungsmaßstab

  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 16/01 B

    Bildung fester Honorarkontingente bei Vertragsärzten

  • BSG, 25.06.1999 - B 7 AL 64/98 R

    Bemessung von Arbeitslosengeld - unbillige Härte - überwiegend ausgeübte

  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 44/94

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage; Vorliegen

  • LSG Bayern, 15.09.2004 - L 12 KA 169/03

    Anspruch auf Anwendung der im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) enthaltenen

    Durch mehrere Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts (Az.: L 12 KA 89/00, L 12 KA 86/00; L 12 KA 96/00 und L 12 KA 116/01) sowie durch ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (Az. Vf 2 VII-97) sei die Rechtmäßigkeit der Regelungen bestätigt worden.

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass der in den Quartalen 4/96 bis 2/97 geltende Honorarverteilungsmaßstab der Beklagten im Grundsatz nicht zu beanstanden ist (vgl. Urteile des Senats vom 1. August 2001, Az.: L 12 KA 89/00; vom 26. September 2001, Az.: L 12 KA 86/00, vom 30. Januar 2002, Az.: L 12 KA 22/01 und vom 4. März 2002, L 12 KA 96/00, jeweils eine Fallwertproblematik betreffend).

  • LSG Bayern, 10.04.2002 - L 12 KA 116/01

    Berechnung des Honorars eines Hautarztes; Anwendung der Härtefallregelung;

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass der in den Quartalen 4/96 bis 2/97 geltende Honorarverteilungsmaßstab der Beklagten im Grundsatz nicht zu beanstanden ist und insbesondere mit dem sich aus Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit zu vereinbaren ist (vgl. Urteile des Senats vom 1. August 2001, Az.: L 12 KA 89/00, vom 26. September 2001, Az.: L 12 KA 86/00, vom 30. Januar 2001, Az.: L 12 KA 22/01 und zuletzt vom 6. März 2002, Az.: L 12 KA 96/00).

    Entgegen der Ansicht des Klägers ist es auch nicht zu beanstanden, dass die Erhöhung des Abschlages zur Honorierung von Mehrleistungen in Sonderfällen hier vom Vorstand und nicht von der Vertreterversammlung erfolgt ist (vgl. Urteil des Senats vom 26. September 2001, Az.: L 12 KA 86/00).

  • LSG Bayern, 06.03.2002 - L 12 KA 96/00

    Streit über Honorarverteilungen nach geltendem Honorarverteilungsmaßstab;

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass der in den Quartalen 4/96 bis 2/97 geltende Honorarverteilungsmaßstab der Beklagten im Grundsatz nicht zu beanstanden ist (vgl. Urteile des Senats vom 1. August 2001, Az.: L 12 KA 89/00; vom 26. September 2001, Az.: L 12 KA 86/00, vom 30. Januar 2002, Az.: L 12 KA 22/01, jeweils eine Fallwertproblematik betreffend).

    Der auf der Tatsbestandsseite verwendete Begriff der "unbilligen Härte" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der nach gefestigter Rechtsprechung des Senats - im Gegensatz zur Rechtsauffassung des SG - der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. Urteile des Senats vom 1. August 2001, Az.: L 12 KA 89/00, vom 26. September 2001, Az.: L 12 KA 86/00, vom 30. Januar 2002, Az.: L 12 KA 22/01).

  • LSG Bayern, 29.01.2003 - L 12 KA 143/01
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass der in den Quartalen 4/96 bis 2/97 geltende Honorarverteilungsmaßstab der Beklagten im Grundsatz nicht zu beanstanden ist und insbesondere mit dem sich aus Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit zu vereinbaren ist (vgl. Urteil des Senats vom 1. August 2001, Az.: L 12 KA 89/00, vom 26. September 2001, Az.: L 12 KA 86/00, vom 6. März 2002, Az.: L 12 KA 96/00 und zuletzt Urteil vom 10. April 2002, Az.: L 12 KA 116/01).

    Der auf der Tatbestandsseite verwendete Begriff der "unbilligen Härte" ist ein unbestimmer Rechtsbegriff, der nach gefestigter Rechtsprechung des Senats - wohl im Gegensatz zur Rechtsauffassung des SG - der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. Urteile des Senats vom 1. August 2001, Az.: L 12 KA 89/00, vom 26. September 2001, Az.: L 12 KA 86/00 und vom 30. Januar 2002, Az.: L 12 KA 22/01).

  • LSG Bayern, 30.01.2002 - L 12 KA 22/01

    Gewährung einer Honorarausgleichszahlung gemäß HVM; Vergleichsquartal bei einem

    Erst ab 1. Oktober 1996 wurde nach und wegen der Einführung individueller Praxisbudgets in die Anlage 1 unter Ziff.2.3.8 eine Härtefallregelung in Form einer Generalklausel in den HVM der Beklagten aufgenommen (vgl. Bayer.Staatsanzeiger 1996 Nr. 39 S.4 f; Bayer. Ärzteblatt 1996 462 f; vgl. hierzu die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 1. August 2001, L 12 KA 89/00 und vom 26. September 2001, L 12 KA 86/00).
  • LSG Bayern, 12.11.2003 - L 12 KA 71/02

    Höhe eines Honorarausgleichsbetrags auf der Grundlage der Härtefallregelung in

    Hinzuweisen ist lediglich darauf, dass - wohl entgegen der Auffassung der Beklagten - der Begriff der unbilligen Härte nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Urteil vom 26. September 2001, L 12 KA 86/00) ein von den Gerichten voll überprüfbarer unbestimmter Rechtsbegriff ist und sich das Ermessen der Beklagten nur auf die Rechtsfolgenseite bezieht.
  • LSG Bayern, 28.05.2003 - L 12 KA 20/02

    Höhe des Honorars eines zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen HNO-Arztes;

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass der in den Quartalen 4/96 bis 2/97 geltende HVM der Beklagten im Grundsatz nicht zu beanstanden ist und insbesondere mit dem sich aus Art. 12 Abs. 1 (GG) in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit vereinbar ist (Urteile des Senats vom 1. August 2001, Az.: L 12 KA 89/00, vom 26. September 2001, Az.: 12 KA 86/00, vom 30. Januar 2001, Az.: L 12 KA 22/01, vom 6. März 2002, Az.: L 12 KA 96/00, vom 10. April 2002, Az.: L 12 KA 116/01 und vom 29.Januar 2003, Az.: L 12 KA 143/01).
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